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Verkehrsvorschriften in Kroatien und Österreich

In Kroatien gilt das „Gesetz über die Sicherheit im Straßenverkehr“,

das Bestimmungen enthält, die zum Teil von denen in Deutschland und Österreich abweichen.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen:

  • Das Führen von Kraftfahrzeugen nach Alkoholgenuss ist für PKW-Fahrer bis 21 J. und Moped-Fahrer bis 25 J. nicht erlaubt,
    der Höchstwert des Blutalkoholgehaltes im Blut beträgt somit 0,0‰ !
    Für PKW-Fahrer von 21 - 25 J. beträgt der Höchstwert 0.2
    Ab einem Alter von 25 J. beträgt der Höchstwert 0,5‰
    Fahrer, deren Blutalkoholgehalt zwischen 0,0 und 0,5‰ beträgt und die ein Verkehrsdelikt begehen, werden sowohl für das Vergehen als auch für Fahren unter Alkoholeinfluss bestraft.
     
  • Bei allen Kraftfahrzeugen muss während der Fahrt auch tagsüber das Abblendlicht eingeschaltet sein.
     
  • Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt, soweit durch Verkehrszeichen nicht anderweitig beschränkt:
    130 km/h auf Autobahnen,
    110 km/h auf Kraftfahr- und Schnellstraßen
    ,
    90 km/h auf allen anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften
    , sowie
    50 km/h in geschlossenen Ortschaften
    .
     
  • Für Personen, die die Führerscheinprüfung abgelegt haben (Fahranfänger), beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit innerhalb der ersten zwei Jahre nach Aushändigung des Führerscheines: 120 km/h auf Autobahnen, 100 km/h auf Kraftfahr- und Schnellstraßen, 80 km/h auf allen anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften. Außerdem dürfen diese Personen keine Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung über 75 kW bzw. Motorräder über 25 kW führen. In der Zeit von 23.00 und 05.00 Uhr dürfen diese Personen Kraftfahrzeuge nur in Begleitung von Personen führen, die mindestens 25 Jahre alt sind und nicht einem Fahrverbot unterliegen.
     
  • Radfahrer unter 16 Jahren müssen während der Fahrt auf öff entlichen Straßen einen Helm tragen. Radfahrer ab 9 Jahren dürfen öffentliche Straßen nur befahren, wenn sie entweder eine Radfahrprüfung abgelegt haben (entsprechende Bescheinigung erforderlich) oder von einer mindestens 16 Jahre alten Person begleitet werden, anderenfalls ist das Befahren öff entlicher Straßen erst ab 14 Jahren erlaubt.
  • Die Polizei kann bei Verstößen den Führerschein vorübergehend für eine Dauer von bis zu 30 Tagen an Ort und Stelle entziehen.
     
  • Um die Bezahlung von Bußgeldern oder Strafen sicherzustellen, kann die Polizei Reisepässe oder Personalausweise von Ausländern für eine Dauer von bis zu drei Tagen beschlagnahmen. Sie sollten die jeweils geltende Höchstgeschwindigkeit einhalten, da vielerorts Radarkontrollen durchgeführt werden.

Fahrzeugdokumente:
Sie benötigen lediglich Ihren Führerschein und die üblichen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein). Die „Grüne Versicherungskarte“ ist für in der Europäischen Union zugelassene Autos nicht mehr erforderlich. Wenn Sie mit einem fremden Fahrzeug nach Kroatien einreisen, benötigen Sie eine Vollmacht des Fahrzeughalters, die nicht älter als sechs Monate ist.

 

Verkehrsvorschriften in Österreich

Es gibt für Österreich ein paar Verkehrsregeln die von denen in Deutschland abweichen, oder welche auf die wir hinweisen wollen:

  • Der Höchstwert des Alkoholgehalts im Blut liegt wie in Deutschland bei 0,5‰!
     
  • Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt, soweit durch Verkehrszeichen nicht anderweitig beschränkt:
    130 km/h auf Autobahnen,
    100 km/h
    außerhalb geschlossener Ortschaften
    50 km/h in geschlossenen Ortschaften.

Besondere Bestimmungen für Österreich:
Sie müssen mindestens eine Warnweste im Fahrzeug mitführen und bei einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn/Autostraße/Landstraße auch anlegen, sofern Sie Ihr Auto verlassen, um z.B. ein Warndreieck aufzustellen.
Wenn Sie jedoch mit ihrem Fahrzeug einen Unfall haben oder in der Folge einer Panne außerhalb von geschlossenen Ortschaften liegenbleiben, sollten sie für alle Insassen eine Warnweste im Fahrzeug haben, denn es gilt: Wer keine Warnweste zur Verfügung hat, darf das Fahrzeug in diesem Fall dann auch nicht verlassen. Es drohen Geldbußen ab 14 Euro.
Die Aufbewahrung der Warnwesten im Kofferraum ist übrigens keine gute Idee, denn Sie müssen ja vor dem Aussteigen aus dem Fahrzeug griffbereit sein. Verstauen Sie die Warnwesten am besten in den Türstaufächern, im Handschuhfach oder unter den Vodersitzen. Geraten Sie an einen Polizisten in Österreich des diese Vorschrift ganz genau auslegt, und das tun die Meisten, wird auch das Verstauen der Warnwesten im Kofferraum mit einem Bußgeld geahndet.

Motorradfahrer sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen, dafür müssen sie jedoch in Österreich einen Verbandskasten mitführen.

Bitte beachten Sie außerdem:
Strafverfügungen oder Bußgeldbescheide mit einem Betrag von mehr als 25 Euro werden auch in Deutschland vollstreckt.

 

 

 
 
 
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