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Die Mautgebühren für Österreich, Slowenien und Kroatien

Vignettenpreise und Tunnelgebühren für Österreich

Die Vignettenpflicht auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen besteht für alle Fahrzeuge bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von einschl. 3,5t.

Auskünfte: Service Center Maut in Salzburg

Tel: Aus Österreich: 0800-204016
Tel: Aus allen anderen Ländern: 0043 - 662 - 620511

Preise in Euro
10-TagesVignette
2 Monats-Vignette
Jahres-Vignette
Motorrad
4,30
10,90
29,00
KFZ bis 3,5 t
7,70
21,80
72,60
Gültigkeit
0:00 Uhr des gelochten Tages
bis 24:00 Uhr des 9. Folgetages
Zwei Monate ab
dem Tag der Ausstellung
1. Dezember Vorjahr
bis 31. Januar des Folgejahres
Anhänger oder Wohnwagen, die von einem PKW oder Zugfahrzeug gezogen werden sind nicht vignettenpflichtig.
Nur der PKW oder das Zugfahrzeug selbst braucht eine Vignette.

 

 

 

 

 

 

Zusätzliche Mautgebühren:
Für die Tauernautobahn (A10), genauer für den Katschberg- und Tauerntunnel fallen noch gesonderte Mautgebühren an.
Motorrad - € 9,50
KFZ bis 3,5 t - € 9,50
Hinweis: Der Preis bezieht sich für eine einfache Fahrt. Für die Rückreise ist der gleiche Preise noch einmal zu bezahlen.

Vignetten Verkaufsstellen
An allen Autobahngrenzübergängen zu Österreich gibt es mindestens eine Verkaufsstelle, die 24 Stunden und an allen Tagen geöffnet hat. Grundsätzlich empfehlen wir jedoch, die Vignette vor Fahrtantritt oder schon vor dem Grenzübertritt zu kaufen.

Verkaufsstellen in Österreich
Automobilclubs (ÖAMTC, ARBÖ)
Mautstellen (ÖSAG, ASG)
Tankstellen (insbesondere in Grenznähe, an Autobahnen und Autobahnauffahrten)
Trafiken

Verkaufsstellen im Ausland
Automobilclubs
Tankstellen und Raststätten (besonders im Grenzbereich, an Autobahnen und Autobahnauffahrten)
Kompas MTS (Mejni Turisticni Servis) in Slowenien
Die Verkaufsstellen im In- und Ausland, sind mit dem Vignetten-Symbol gekennzeichnet!

Wo muß die Vignette angebracht werden?
Bitte beachten Sie, dass nur eine gültige und sichtbar auf der Windschutzscheibe geklebte Vignette – vor Benützung des mautpflichtigen Straßennetzes – den Nachweis der ordnungsgemäßen Mautentrichtung erbringt. 

Wird der Nachweis der ordnungsgemäßen Maut nicht erbracht, wird im Zuge der Vignettenkontrolle durch Beamte der Polizei, Zollwache und Mautaufsichtsorgane der ASFINAG eine Ersatzmaut vor Ort erhoben.

Kommt es – aus welchen Gründen auch immer – nicht zu dieser Zahlung, so wird ein Verwaltungsverfahren eingeleitet und dies kann wirklich teuer werden.

Achtung
Bereits geklebte Vignetten werden durch Ablösen ungültig!
Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages- Vignetten) müssen vor Anbringung durch die Verkaufsstelle gelocht werden. Nicht gelochte, sowie Vignetten die nicht auf die Windschutzscheibe aufgeklebt wurden sind ungültig!

Bei Motorrädern oder Rollern muß die Vignette gut sichtbar auf einem möglichst ebenen, sauberen und nicht leicht auswechselbaren Teil aufgeklebt werden.
Bei mehrspurigen Fahrzeugen (PKW und Wohnmobile) auf der Innenseite der Windschutzscheibe. (Beachten Sie bitte den Anbringungshinweis auf der Vignettenrückseite).
Den Quittungsabschnitt der Vignette unbedingt aufheben (z.B. für Ersatz bei Scheibenbruch).


Mautgebühren in Slowenien

Auf allen Autobahnen und Schnellstraßen in der Republik Slowenien, die von der Autobahnbetreibergesellschaft DARS d.d. verwaltet werden, gilt die Vignettenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge (Motorräder) und zweispurige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Fahrzeuganhänger, deren zulässiges Höchstgewicht 3,5t nicht überschreitet.

Die Vignettenpflicht gilt auch für die Strecke Spielfeld - Maribor und selbst für das Autobahnstück über Koper.

Preise in Euro 7-TagesVignette 6-Monats-Vignette Jahres-Vignette
Motorrad 7,50 25,00 47,50
Gültigkeit Gültig ab dem gewünschten Tag. Gültig ab dem gewünschten Tag. Gültig ab dem 01. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres.
    1-Monats-Vignette  
KFZ bis 3,5 t 15,00 30,00 95,00
Gültigkeit Gültig ab dem gewünschten Tag. Gültig ab dem gewünschten Tag bis einschließlich des selben Tages im Folgemonat. Gültig ab dem 01. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres.
Anhänger oder Wohnwagen, die von einem PKW oder Zugfahrzeug gezogen werden sind nicht vignettenpflichtig.
Nur der PKW oder das Zugfahrzeug selbst braucht eine Vignette.

Zusätzliche Mautgebühren:
Für den Karawankentunnel fallen auch hier gesonderte Mautgebühren an.
Motorrad -
KFZ bis 3,5t - 6,50
Hinweis: Der Preis bezieht sich für eine einfache Fahrt. Für die Rückreise ist der gleiche Preise noch einmal zu bezahlen.


Mautgebühren in Kroatien

Die Mautgebühren in Kroatien werden nach der gefahrenen Strecke auf der Autobahn erhoben. Die Gebühr wird dabei beim Verlassen der Autobahn erhoben und kann in Kuna, Euro oder auch per Kreditkarte bezahlt werden.

Fahrzeuge werden nach folgenden Kategorien abgerechnet:
Kategorie I - Motorräder, zweiachsige Fahrzeuge mit einer Höhe bis 1,30 m an der Vorderachse.
Kategorie II - Fahrzeuge bis 3 Achsen mit einer Höhe bis 1,30 m an der Vorderachse.
Kategorie III - Fahrzeuge bis 3 Achsen mit einer Höhe über 1,30 m an der Vorderachse.
Kategorie IV - Fahrzeuge mit oder mehr als 4 Achsen mit einer Höhe über 1,30 m an der Vorderachse.

Die Strecke ab der slowenischen Grenze bis Rijeka kostet z.B. 1 Euro.
Somit sind die Mautgebühren für die Benutzung der Autobahn im Vergleich zu anderen Ländern sehr moderat.

Zusätzliche Gebühren fallen bei der Überquerung der Brücke auf die Insel Krk an.
Es wird dabei nur einmal bezahlt.

Die Gebühr beträgt für einen PKW, also der Kategorie I - 30 Kuna (4,20 Euro) und die Rückfahrt ist in diesem Betrag schon enthalten.

 

 

 
 
 
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